Tiere als Erben
Immer wieder möchten wir auch auf die Möglichkeit hinweisen, durch testamentarische Nachlässe die Ziele
unseres Vereins zu unterstützen. Ein solches Testament muss handgeschrieben, mit Datum, Unterschrift und dem Namen
des begünstigten Tierschutzvereins versehen sein. Es wird beim Nachlassgericht oder beim Notar hinterlegt.
Als gemeinnütziger Verein zahlen wir keine Erbschaftssteuer. So kommen ihre Zuwendungen in vollem Umfang
dem Wohl und der Pflege unserer Heimtiere zugute.
Gedanken über das eigene Sterben und das damit eng verbundene Vererben werden von vielen verdrängt oder aufgeschoben.
Viele Menschen sterben ohne Erben und ohne ein Testament zu hinterlassen. Ihr Vermögen fließt dann meist dem Staat zu.
Ein über den Tod weit hinausreichendes Thema ist der Tierschutz. Tierschutz und die Verantwortung für das Heimtier
enden nicht mit dem Tod. Mit einem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrer Verlassenschaft passiert.
Wer ein Testament verfasst, nützt die Chance, mit seiner Erbschaft für den Tierschutz zu wirken.
Sollten Sie ein eigenes Haustier haben, so können Sie mit einem Testament dafür Sorge trage, dass Ihr Haustier
auch nach Ihrem Ableben liebevoll versorgt wird.
Sie können über Ihren Tod hinaus langfristig den Tierschutz zu Gunsten notleidender und hilfsbedürftiger Tiere unterstützen.
Im Wege einer testamentarischen Verfügung zu Gunsten des TSV helfen Sie mit, die Situation der Tiere
zu verbessern und wichtige Tierschutzprojekte zu realisieren.
Wir beraten Sie gerne persönlich und kommen auf Wunsch auch zu Ihnen ins Haus und unterstützen Sie bei der
Formulierung Ihrer testamentarischen Verfügung.
Kontaktieren Sie uns bitte